Wissenswert
AGG Test

Bitte beantworten Sie den folgenden Multiple Choice Test (15 Fragen) und überprüfen Sie Ihren Wissenstand!
Hinweis: Bei diesem Test wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit teils auf die geschlechtsspezifische Doppelnennung verzichtet.

  1. Ist es aufgrund der sozialen Herkunft möglich, das AGG in Anspruch zu nehmen?
    Ja Nein
  2. Das Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen zu verhindern oder zu beseitigen. Stimmt das?
    Ja Nein
  3. Sind bei Internet-Stellenausschreibungen auch externe Bewerber und Bewerberinnen von dem Gesetz betroffen?
    Ja Nein
  4. Zählen ausgeschiedene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zum Kreis der Beschäftigten gemäß AGG?
    Ja Nein
  5. Sind auch Betriebsvereinbarungen vom AGG betroffen?
    Ja Nein
  6. Wirkt sich das AGG auch auf die Pausenregelung in Betrieben aus?
    Ja Nein
  7. Unter den Beschäftigten eines großen Architektenbüros sind bisher keine Schwerbehinderten. Deshalb lautet der letzte Satz der neuen Stellenausschreibung: ”Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt“. Ist dieser Satz gemäß AGG zugelassen?
    Ja Nein
  8. Ist es zulässig, wenn in einer Stellenausschreibung für einen Fahrradkurier das Kriterium ”körperlich fit“ erscheint?
    Ja Nein
  9. Ist die Anforderung ”3-5 Jahre Berufserfahrung“ in einer Stellenausschreibung im Hinblick auf das AGG riskant?
    Ja Nein
  10. Stimmt die Aussage: Wenn eine Benachteiligung durch die berufliche Anforderung gerechtfertigt ist, ist das AGG nicht wirksam?
    Ja Nein
  11. Muss ein Arbeitnehmer, der gegen das Benachteiligungsverbot verstößt, schlimmstenfalls mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen?
    Ja Nein
  12. Kann ein Arbeitnehmer seine Arbeit verweigern, wenn er sich belästigt fühlt und der Arbeitgeber seinen Hinweisen nicht nachgekommen ist?
    Ja Nein
  13. Ist ein Arbeitsplatz im Rahmen des AGG einklagbar?
    Ja Nein
  14. Darf ein Arbeitnehmer auf Einhaltung des AGG klagen, wenn er sein Büro mit einem starken Raucher teilen muss?
    Ja Nein
  15. Ist das AGG auch hinsichtlich der Aus- und Weiterbildung im Unternehmen anzuwenden?
    Ja Nein

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